Rechtsgebiete
Kommunalrecht
Während der langjährigen Mitgliedschaft im Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetags hatte Rechtsanwalt Lothar Ringle die Ehre, den SStGT über viele Jahre sowohl im Rechts- und Verfassungsausschuss des Deutschen Städttages wie im Ausschuss für Recht, Personal und Organisation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu vertreten.
Dabei war Gelegenheit, alle aktuellen kommunalrechtlich relevanten Fragestellungen wie beispielsweise diejenigen der verschiedenen Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer, der kommunalen Finanznöte oder der Einführung neuer elektronischer Strukturen und Medien in die kommunale Verwaltung mit den Spezialisten der deutschen Städte zu erörtern und Erkenntnisse für die Saarländischen Kommunen zu gewinnen.
Beratung wird den saarländischen Städten und Gemeinden angeboten im gesamten Kommunalverwaltungs- und Kommunalverfassungsrecht.
Die Kosten hierfür werden in einem der kommunalen Finanzsituation angpassten Rahmen gehalten.
Vertragsrecht, insbesondere Grundstücksrecht
In seiner fast zwanzigjährigen Bürgermeisterzeit war RA Ringle häufig mit öffentlichrechtlichen und zivilrechtlichen Grundstücksproblemen befasst.
Als das römische Recht bewundernder Jurist wird Beratung vertragsrechtlichen Inhalts und insbesondere in Rechtsfragen betreffend das Grundstücksrecht angeboten.
Familienrecht und Erbrecht
Nach längerer Tätigkeit in verkehrsrechtlichen Verfahren für eine Saarbrücker Großkanzlei begann Rechtsanwalt Ringles Selbständigkeit mit dem nach der großen Familienrechtsreform 1977 zum Teil verwaisten Familienrecht, wozu später das Erbrecht kam.
Auf den Gebieten des Ehe - und Erbrechts wird Beratung und Prozessführung angeboten. Dabei wird auf massvolle Gebührenerhebung und ökonomische Verfahrensgestaltung Wert gelegt.
Im Erbrecht werden Sie umfassend in den Bereichen Testamentserstellung, Vermächtnisse, Erbverträge, den Fragen der Erbfolge und der Pflichtteilproblematiken beraten.