Rechtsanwalt Lothar Ringle
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Bürgermeister a.D.


 Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Gesetz, insbesondere dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffenen bzw zu treffenden  vertraglichen Vergütungsvereinbarung.

 

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich; sie werden empfohlen, weil der Mandant dann genau weiß, was an Anwaltsgebühren auf ihn zukommt.

 

Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist dagegen jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.

 

Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem so genannten Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die sogenannte Quersubventionierung gewährleistet werden:

Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis oftmals hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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